
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.
Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (vgl. Antragsformular oben).
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
- Alleinerziehend oder
- der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt
werden. - Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien, so wie im Antragsformular beschrieben, erfüllen.
Sollte dies alles für Sie zutreffen und wollen Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, so schicken Sie das ausgefüllte Musterformular an:
Sollten Sie kurzfristig einen Betreuungsbedarf anmelden müssen, wenden Sie sich direkt telefonisch an uns unter der Nummer: 0641 306 3198 oder an die Notrufnummer des Staatlichen Schulamtes unter: 0151 28288682.
Bleiben Sie gesund!
Und falls Sie mich nicht mehr lesen,
wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie allem Ungemach zum Trotze schöne und gerne auch sonnige Osterfeiertage,
Ihr Peer Güßfeld
– Schulleiter –